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   BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B   

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BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B (https://dejure.org/2022,13673)
BSG, Entscheidung vom 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B (https://dejure.org/2022,13673)
BSG, Entscheidung vom 13. April 2022 - B 5 R 291/21 B (https://dejure.org/2022,13673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 SGG, § 106 Abs 1 SGG, § 112 Abs 2 S 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG
    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rechtsprechungsabweichung - Verfahrensfehler - Analogie

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Gewährung einer höheren Altersrente unter Berücksichtigung von Pflichtbeitragszeiten; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Erzwungene Arbeit in einem Kinderheim

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rechtsprechungsabweichung - Verfahrensfehler - Analogie

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.03.2019 - B 12 KR 95/18 B

    Festsetzung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung unter

    Auszug aus BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
    Schließlich ist aufzuzeigen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (stRspr; zB BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 12 KR 95/18 B - juris RdNr 3 mwN; BSG Beschluss vom 24.6.2021 - B 5 RE 6/21 B - juris RdNr 6) .

    Vielmehr muss eine Rechtsfrage derart klar formuliert sein, dass deutlich wird, welche konkrete Regelung des einfachen Rechts als mit der Verfassung nicht in Einklang stehend erachtet wird (BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 12 KR 95/18 B - juris RdNr 4 mwN) .

    Des Weiteren ist unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG, aber auch des BSG - im Einzelnen aufzuzeigen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 12 KR 95/18 B - juris RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 8.8.2019 - B 5 R 282/18 B - juris RdNr 13 mwN) .

  • BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B

    Feststellung von rentenrechtlichen Zeiten

    Auszug aus BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN) .

    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59

    Klage auf Feststellung der Versicherungsfreiheit von Lehrlingen eines

    Auszug aus BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
    Der Kläger setzt sich insoweit zunächst nicht mit dem vom LSG zitierten Urteil des BSG vom 30.1.1963 - 3 RK 36/59 (BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO) auseinander.

    Diejenigen Jugendlichen, die aus arbeitstherapeutischen Gründen beschäftigt wurden und bei denen allgemein erzieherische Belange im Vordergrund standen, wurden hiervon jedoch nicht erfasst (BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO; vgl auch BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 KR 18/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 39 RdNr 10 ff) .

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 R 2/16 R

    Kein Fortbestehen des Waisenrentenanspruches während der erziehungsbedingten

    Auszug aus BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
    Für eine Analogie ist eine planwidrige Regelungslücke im Übrigen nicht bereits dann gegeben, wenn eine erwünschte Ausnahmeregelung fehlt oder eine gesetzliche Regelung aus sozial- oder rechtspolitischen Erwägungen als unbefriedigend empfunden wird (vgl BSG Urteil vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 38 mwN und zur gesetzlichen Rentenversicherung BSG Urteil vom 1.6.2017 - B 5 R 2/16 R - BSGE 123, 205 = SozR 4-2600 § 48 Nr. 6, RdNr 25) .
  • BSG, 24.06.2021 - B 5 RE 6/21 B

    Rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht nach Zulassung als

    Auszug aus BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
    Schließlich ist aufzuzeigen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (stRspr; zB BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 12 KR 95/18 B - juris RdNr 3 mwN; BSG Beschluss vom 24.6.2021 - B 5 RE 6/21 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 18/17 R

    Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung während der

    Auszug aus BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
    Diejenigen Jugendlichen, die aus arbeitstherapeutischen Gründen beschäftigt wurden und bei denen allgemein erzieherische Belange im Vordergrund standen, wurden hiervon jedoch nicht erfasst (BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO; vgl auch BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 KR 18/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 39 RdNr 10 ff) .
  • BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Geltendmachung der

    Auszug aus BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
    Dass der Kläger die LSG-Entscheidung aus sozialpolitischen Gründen für falsch hält und eine Berücksichtigung der während einer Heimunterbringung geleisteten Arbeit im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung fordert, ist für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unerheblich (vgl BSG Beschluss vom 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B - juris RdNr 14) .
  • BSG, 07.12.2020 - B 8 SO 22/20 B

    Kostenübernahme für die stationäre Unterbringung eines geistig behinderten Kindes

    Auszug aus BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
    Soweit der Kläger die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht rügt, ist dies als bloße Subsumtionsrüge nicht ausreichend (vgl dazu BSG Beschluss vom 7.12.2020 - B 8 SO 22/20 B - juris RdNr 19 mwN) .
  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in

    Auszug aus BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
    Von einer Überraschungsentscheidung kann nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl zB BVerfG Beschluss vom 3.5.2021 - 2 BvR 1176/20 - juris RdNr 21 mwN) .
  • BSG, 11.04.2019 - B 13 R 74/18 B

    Verfristeter Antrag auf Gewährung einer Halbwaisenrente

    Auszug aus BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
    Sie wird weder durch den allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör aus § 62 SGG bzw Art. 103 Abs. 1 GG noch durch die Regelungen zu richterlichen Hinweispflichten (§ 106 Abs. 1 bzw § 112 Abs. 2 Satz 2 SGG) begründet, denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl BSG Beschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - Beschäftigung in einem Ghetto

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

  • BSG, 08.08.2019 - B 5 R 282/18 B

    Rentenrechtliche Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der ehemaligen

  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 11/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Sie wird weder durch den allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör aus § 62 SGG bzw Art. 103 Abs. 1 GG noch durch die Regelungen zu richterlichen Hinweispflichten (§ 106 Abs. 1 bzw § 112 Abs. 2 Satz 2 SGG) begründet, denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl zB BSG Beschluss vom 11.7.2022 - B 5 R 26/22 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 20; BSG Beschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 14 mwN) .

    Schließlich ist aufzuzeigen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (s etwa Senatsbeschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 7 mwN) .

    Das gilt auch, soweit die Klägerin die LSG-Entscheidung aus sozial- oder rechtspolitischen Gründen für falsch hält (vgl BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 13) .

  • BSG, 23.12.2022 - B 5 R 170/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Sie wird weder durch den allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör noch durch die Regelungen zu richterlichen Hinweispflichten begründet, denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl zB BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 20 mwN) .

    Von einer prozessrechtswidrigen Überraschungsentscheidung kann nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 21 mwN) .

  • BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Schließlich ist aufzuzeigen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (s etwa Senatsbeschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 05.06.2023 - B 5 R 26/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Schließlich ist aufzuzeigen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (stRspr; s etwa Senatsbeschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    Die Neukonzipierung der Eingliederungshilfe enthält trotz eines entsprechenden Regelungsbedarfs keine Übergangsregelung für vor Inkrafttreten der Neuregelung begonnene Maßnahmen, weshalb eine planwidrige Regelungslücke (hierzu jüngst auch BSG Beschluss vom 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B) vorliegt.
  • BSG, 04.05.2023 - B 5 R 30/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Das gilt auch, soweit er die LSG-Entscheidung aus sozial- oder rechtspolitischen Gründen für falsch hält (vgl BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 11/22 B - juris RdNr 17).
  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 114/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein Verfassungsverstoß geltend gemacht wird, muss eine darauf bezogene Rechtsfrage jedoch so klar formuliert sein, dass deutlich wird, welche konkrete Regelung des einfachen Rechts als mit der Verfassung nicht in Einklang stehend erachtet wird (vgl BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 12 KR 95/18 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 05.08.2022 - B 5 R 50/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Sie wird weder durch den allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör aus § 62 SGG bzw Art. 103 Abs. 1 GG noch durch die Regelungen zu richterlichen Hinweispflichten (§ 106 Abs. 1 bzw § 112 Abs. 2 Satz 2 SGG ) begründet, denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 08.08.2022 - B 5 R 36/22 B

    Subsidiarität einer Feststellungsklage; Grundsatzrüge im

    Insbesondere liegt keine Gehörsverletzung in Form einer Überraschungsentscheidung (vgl hierzu zB BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 21 mwN) darin, dass das LSG die Feststellungsklage als unzulässig erachtet hat.
  • BSG, 05.08.2022 - B 5 R 8/22 B

    Gewährung einer Witwerrente; Eingetragene Lebenspartnerschaft; Vorhersehbarkeit

    Von einer Überraschungsentscheidung kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 21 mwN) .
  • BSG, 03.08.2022 - B 5 R 34/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 29.08.2022 - B 12 R 8/22 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Dozentin; Grundsatzrüge

  • BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 11.07.2022 - B 5 R 26/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 36/22 B
  • BSG, 14.09.2022 - B 5 R 97/22 B

    Gewährung eines höheren Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung;

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